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Medizinal Cannabis Deutschland mecadts Webseite!
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    Cannabis-                               Sachverständiger

    DR. phil. Hans Christian Voss, M. A. 

    E-Mail: [email protected]

    Sms: 015206675010

    Mit unserem  Status der Ausnahme von  §§4

    gem. §§ 5  MedCanG,  haben wir  Umgang mit den aktuellsten Züchtungen aller führenden Hersteller,  -  Welt-weit.

    Diese Forschungswebsite zum Informationserhalt  zu betreten ist ausdrücklich Jedermann erlaubt.



    EU-Rechtslage, Stand 29.07.2024:

                          (!)  HINWEIS (!)

    Es sind mehrere wesentliche Rechtslagen  zum Cannabis-Warenverkehr zu unterscheiden. Allgemein gilt:  Innerhalb der EU gilt der

    - freie Warenverkehr - sowie der

    -  freie Wettbewerb -.  Behinderung des freien legalen Cannabis-Warenverkehrs oder Verzerrung des Cannabis-Wettbewerbs, (etwa durch ungerechtfertigte Abmahnungen),  sind mit

    - unüberschaubar hohen Strafen -

    belegt. (Maximalstrafe 500 Mio Euro). EU-Bürger und Cannabis-Neu-Unternehmer sind so vor Diskriminierung  (Ungleichbehandlung  bei der Wahrnehmung von EU-Rechten) geschützt, das Verfahren ist für das (Cannabis-) Unternehmen kostenlos.

    Wenn sich (Cannabis-) Unternehmen  juristisch gegen Abmahner oder Kläger wehren, sind diese alsdann per EU-Recht verpflichtet, sich einen Fachanwalt für Europa-Recht zu suchen. 

    Es ist bei widersprüchlichen Bestimmungen, (Zitat):  "die für den Antragsteller/Kläger/Diskriminierten

    günstigste Variante zu wählen". Ca. 86 Prozent aller Anträge werden zu Gunsten des Klägers, - gegen den Kläger oder Abmahner  entschieden, mit weit reichenden Folgen.  -


    Notdienste


    Feuerwehr Notarzt 112

    Giftnotruf 19240

    Polizei 110

    Krankentransport 19222

    Träger der Drogen- und Suchthilfe Bielefeld  e.V. (DHZ) 

    05219678047

    Expert*innen zum Thema Drogen und Sucht

    MeCaDt (Medizinalcannabis-Forschung  Deutschland / Bielefeld)

    015206675010


     

    Das BfArM  vergab am 01.11.2018   erste Lose zu je 200000 Gramm, als Beschaffungsauftrag, inkl. garantierter Abnahme.  Ebenfalls erlaubt und abgenommen sind 10% Produktionsüberschuß. Insgesamt sind 10,4 Tonnen ausgeschrieben. Firmen konnten sich für bis zu 5 Lose bewerben.  79 Firmen hatten sich beworben. Damit ist rechtlich  die Deutsche Cannabisproduktion  gestartet

    und die Import-Abhängigkeit beendet.-

     

    Die liberale Haltung der Holländischen Regierung gegenüber der THC-Problematik stellt rechtlich eine "Tolerierung" dar, und wurde daher nicht gesetzlich festgeschrieben. Aus diesem Grunde konnte eine Ausweitung in die gesamte EU vor dem Europäischen Gerichtshof nicht durchgesetzt werden. -

     

    2015 hat das Österreichische Oberlandesgericht in 2. Instanz entschieden,  dass der Text  des BtMG, bereits den reinen Anbau THC-haltiger Pflanzen zu verbieten, zu weit gefasst sei. Jedoch sei erkannt worden,  dass  produzierte Pflanzen, (welche noch nicht blühen), vor dem öffentlichen Verkauf

    mit dem Hinweis zur Entsorgung versehen wird. Es entstand ein 

    Stecklingsmarkt, mit sehr großen Plantagen, neuen Mitarbeitern, Steuereinnahmen. Mehrere sehr schnell und groß wachsende Betriebe entstehen derzeit. 

     MeCaDt-Forschung / Dr. Voss, M. A.


    Service


    Agrar-Recht 2019:

    Noch 2019 versuchte man  im Bereich der Landwirtschaftlichen Generationen-Nachfolge einen alten  Passus im Deutschen Recht anzuwenden, welcher besagt, daß 

    Landwirte nicht vor dem 67.  Jahr in Rente gehen dürften, damit Höfe  länger weiterbestünden. Dies sei zum Wohle der Allgemeinheit. Bei MeCaDt war sofort klar, dass hier die Obliegenheit der nationalen Rechtsanpassung mit  Europarecht verletzt wurde. Bereits  bei seiner Anwendung war dieses Gesetz ungültig. Wenn sämtliche  EU-Bürger  mit 64 Jahren in Rente gehen dürfen, nur Deutsche Bauern nicht, muss jedermann  sofort klar sein, das hier eine Diskriminierung vorlag.

    Im 1. Quartal 2019 wurde entsprechend geklagt und den Landwirten umgehend Recht zugesprochen. -

    Transportrecht  für Patienten:

     Beim Transport von und nach Deutschland,  werden derzeit auch größere Cannabismengen am Flughafen für Patienten durchgewunken, sofern ein Rezept oder eine  Verordnung vorgelegt werden kann. Dies ist bereits gängige Rechtspraxis.

    Inzwischen gibt es ein EU-Cannabis-Transportdokument.-

     Verkehrsrecht 2019:

    Für Cannabispatienten gilt das sogenannte Medikamentenprivileg, eine Ausnahme von §§ 24a StVG. Das Führen eines Fahrzeugs

    ist für  Patienten nur noch  unter Cannabis-Einfluss erlaubt, damit die durch Cannabis unterdrückte Erkrankung nicht während der Verkehrsteilnahme nicht wieder aufflammt. Alsdann gilt kein  Grenzwert mehr. Patienten sind angewiesen, sich mindestens einen Tag lang an das Medikament und dessen Amnesie-hafte Wirkung zu gewöhnen. Das Rezept  ist zum Nachweis  im Fahrzeug aufzubewahren, ebenso der Internationale Cannabisausweis sowie dessen monatliche Verlängerungsbestätigung.  Darüber hinaus dürfen Patienten größere Cannabismedikamenten-Mengen von 25 Gramm jederzeit mit sich führen. Zwei Drittel der ca. 300000 deutschen Patienten  sind auf das Medikament in dem Sinne angewiesen, als dass sie nach dessen Absetzen keine 5 Wochen mehr  zu leben haben.Da nun die Einnahme von Cannabis eine Auflage ist, kann und darf sie im Falle eines Unfalls nicht als Unfallursache herangezogen werden.  (!)

    Bei einem Patienten-Unfall unter Cannabis Einfluss darf nach neuester Rechtsprechung der Cannabis-Einfluss nicht als  Unfallursache gelten, da er eben eine Auflage war.

    Es sind  Wünsche  bekannt  geworden, Zoll- und Kontrollorgane mit den PKW-Kennzeichen der Behörden-bekannten Cannabis-Patienten auszustatten, mit der Absicht, bei diesen dann Zeit sparend generell von allen Kontrollen abzusehen.

    Es fahren also täglich über dreihunderttausend Patienten Auto, - ohne jeden Zwischenfall.-


    MECADT - Meldung 2019:

    Die WHO hat beschlossen, Cannabis von der Liste der gefährlichen Pflanzen zu streichen,

    und weist alle Mitgliedsländer an, diese geänderte Einschätzung in entsprechende Gesetzesänderungen umzusetzen.-



    § 14 Kennzeichnung und Werbung,(gekürzt)

    Für  Betäubungsmittel darf nicht geworben werden. Lediglich in Fachkreisen der Industrie und des Handels sowie bei Personen und Personenvereinigungen, die eine Apotheke oder eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, geworben werden, auch bei Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten.
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